
Rechtliche Grundlagen für das Friedfischangeln im Land Brandenburg
Sie haben keinen Fischereischein und möchten dennoch im Land Brandenburg angeln? Kein Problem. Seit dem Jahr 2006 ist dieses möglich. Nach dem geänderten Fischereigesetz ist ein Fischereischein für Personen, die den Fischfang mit der Friedfischangeln ausüben, nicht mehr erforderlich. Damit entfällt auch die Notwendigkeit einer Anglerprüfung.
Folgendes ist aber unbedingt zu beachten:
Das Angeln ist ab dem vollendeten 8. Lebensjahr erlaubt.
Im Land Brandenburg müssen Sie als Angler ohne Fischereischein immer drei Papiere mitführen:
Die Fischereiabgabemarke ist die öffentlich-rechtliche Erlaubnis für das Angeln. Diese erhalten Sie bei den unteren Fischereibehörden und bei autorisierten Ausgabestellen von Angelkarten. Mit der Fischereiabgabemarke wird eine personengebundene Nachweiskarte ausgegeben, in die die Marke einzukleben ist.
Der preis der Marken beträgt pro Kalenderjahr für
Neben der Fischereiabgabemarke muss jeder Angler eine Angelkarte für das jeweilige Angelgewässer erwerben. Diese Angelkarte ist eine privatrechtliche Erlaubnis. Angelkarten werden von den Fischern, dem Landesanglerverband, Angelvereinen, Angelläden, Zeltplatzverwaltungen, Tourismusinformationen ausgegeben. Sie können hier auch zum grössten Teil die Fischereiabgabemarke erwerben.
Das Angeln ohne Fischereiabgabemarke bzw. Angelkarte sind rechtswidrige Handlungen, die von den Ordnungsbehörden verfolgt und mit empfindlichen Strafen geahndet werden.