
Besondere wichtige gesetzliche Angelregelungen
Es gilt der Grundsatz: Fische, die nicht sicher bestimmt werden können, sind immer zurückzusetzen.
Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur einen Mindestrahmen setzen, d.h. der jeweilige Gewässerbewirtschafter kann gesetzlichen Bestimmungen verschärfen:
Diese Einschränkungen finden Sie auf der jeweiligen Angelkarte.
Die Einhaltung der Bestimmungen bei der Ausübung der Angelfischerei kontrollieren im Land Brandenburg die Fischereiaufseher und die Beamten der Polizei.
Bei Kontrollen ist die Anordnung der Kontrollbefugten unbedingt Folge zu leisten.
Die Kontrollbefugnis der Fischereiaufseher erkennen Sie anhand des Dienstausweises, die Sie einsehen können.
Fischereiaufsehern sind auf Verlangen die Fischereiabgabemarke, die Angelkarte, das Personaldokument, Fische und Fanggeräte, auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, vorzuzeigen.