aus der wunderschönen Lausitz

Angelverein Lipten e.V. - Gesetzliche Angelregelungen

Wichtige gesetzliche Angelregelungen

Besondere wichtige gesetzliche Angelregelungen

  • Gleichzeitig dürfen maximal zwei Handangeln eingesetzt werden
  • ausgelegte Handangeln sind ständig zu beaufsichtigen
  • beim Angeln ist ein Abstand von mindestens 50 Metern zu stehenden Fanggeräten der Erwerbsfischerei einzuhalten (Erwerbsfischerei hat Vorrang)
  • Schonzeiten und Mindestmaße sind gesetzlich vorgeschrieben
  • das Betreten und Befahren des Geleges ist zum Schutz von Flora und Fauna verboten

Es gilt der Grundsatz: Fische, die nicht sicher bestimmt werden können, sind immer zurückzusetzen.

Es wird ausdrücklich darauf hingewiesen, dass die gesetzlichen Bestimmungen nur einen Mindestrahmen setzen, d.h. der jeweilige Gewässerbewirtschafter kann gesetzlichen Bestimmungen verschärfen:

  • das Mindestmaß erhöhen
  • die Schonzeit verlängern
  • das Nachtangeln verbieten
  • die Auswahl der Köder beschränken

Diese Einschränkungen finden Sie auf der jeweiligen Angelkarte.

Die Einhaltung der Bestimmungen bei der Ausübung der Angelfischerei kontrollieren im Land Brandenburg die Fischereiaufseher und die Beamten der Polizei.

Bei Kontrollen ist die Anordnung der Kontrollbefugten unbedingt Folge zu leisten.

Die Kontrollbefugnis der Fischereiaufseher erkennen Sie anhand des Dienstausweises, die Sie einsehen können.

Fischereiaufsehern sind auf Verlangen die Fischereiabgabemarke, die Angelkarte, das Personaldokument, Fische und Fanggeräte, auch in Fahrzeugen und Fischbehältern, vorzuzeigen.