
Behandlung der gefangenen Fische
Versorgung der gefangenen Fische:
Sie müssen nach dem Fang entscheiden, ob der Fisch verwertet oder zurückgesetzt werden soll.
Zur Frischhaltung ist es üblich, Fische lebend zu hältern. Einmal gehälterte Fische dürfen nicht in das Gewässer zurückgesetzt werden.
Zum Hältern sind hinreichend geräumige Setzkescher oder geeignete Behälter zu verwenden. Diese müssen eine ausreichende Sauerstoff- und Wasserversorgung gewährleisten. Die Hälterung ist auf die geringst mögliche Dauer zu beschränken und längstens bis zum Ende des Fangtages zulässig. Die Behälter abdecken und an schattige Stellen platzieren. Fische beruhigen sich im abgedunkelten Behältnis und verbrauchen so weniger Sauerstoff.
Die Hälterung mit Setzkeschern ist nur in strömungsberuhigten Zonen zulässig. Folglich ist auch der Einsatz des Setzkeschers vom fahrenden Boot aus untersagt. Geangelte Forellen, Äschen und Maränen dürfen nicht gehältert werden.
Behandlung der gefangenen Fische:
Vor dem Töten sind gefangene Fische fachgerecht zu betäuben. Dies erfolgt in der Regel durch einen kräftigen dosierten Schlag mit einem Schlagholz oder anderen geeigneten Gegenständen auf den Kopf oberhalb der Augen (Schädelschlag)
s.Bild unten

Durch die Betäubung wird der Fisch in einem Zustand der Starre versetzt, der kurzzeitig anhält. Deshalb ist der Fisch unmittelbar danach zu töten und ggf. zu schlachten.

Das tiergeschütze Töten der betäubten Fische erfolgt durch einen Herzstich, Kiemenschnitt oder Rückgratschnitt. Bei kleineren Fischen kann auch mit einer Ködernadel das Herz durchstochen werden.